Information für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Unser Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bei den entsprechenden Gerichten „gelistet“.
Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen.
Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang bzw. Nichteingang zeitnah informiert.

Es handelt sich bei diesem Betrag um keine Spende, sondern um eine Geldauflage.
Wir sind nicht berechtigt, Spendenbescheinigungen für diese Form der Zahlung auszustellen.
Gern bestätigen wir Ihren jedoch schriftlich den Zahlungseingang.

Wenn Sie Kontakt zu Strafrichtern oder Staatsanwälten haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und unseren Verein  Jugend ∙ Arbeit ∙ Bildung e.V.  als Bußgeldempfänger vorschlagen.

Vorgedruckte Zahlscheine, Adressaufkleber sowie Informationsmaterial zu unserem Verein senden wir Ihnen gern zu.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!