Maßnahmen in unseren Werkstätten

"Bau und Aufstellung von Nisthilfen für Nutzinsekten und Vögel"


Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
zur Schaffung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II

Tätigkeiten zur Umfelderhaltung sowie zur Verbesserung des Landschafts- und Naturschutzes durch den Bau und die Aufstellung von Nisthilfen für Nutzinsekten und Vögel.

Holzwerkstatt - Bau von Nisthilfen

Die Teilnehmer in der Maßnahme erhalten durch die Arbeit nicht nur einen Einblick in die handwerklichen Arbeiten und Handgriffe, sondern lernen auch Dinge über regionale und naturbezogene Prozesse.
Im handwerklichen Bereich lernen sie, mit naturbezogenen Materialien wie Holz, Stein und Lehm zu arbeiten.

Bitte unterstützen Sie diese Arbeiten mit Materialspenden.
Näheres können Sie in unserem Flyer Insektenhotel erfahren.

 

"Miteinander lernen, leben und arbeiten - Holzwerkstatt"

Arbeitsgelegenheitsmaßnahme nach § 5 AsylbLG

In diesem Beschäftigungsbereich geht es um das Erlernen, Auffrischen oder Ausbauen von Tätigkeiten und Fertigkeiten in den Berufsfeldern Holzmechaniker und Tischler.
Eingebunden in diesen Prozess der Grundlagenvermittlung ist die Aneignung einfacher handwerklicher Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Reparatur, bzw. Instandsetzung und Herstellung von Bauteilen aus Holz.

 

Holzwerkstatt

 

In Anwendung der erworbenen Fähigkeiten werden in Kooporation mit sozialen Einrichtungen Arbeiten zur Erhaltung und Reparatur von Bänken, Kleinmöbeln, Spielzeug und Dekorationen bis hin zur Herstellung von Insektenhotels und Nisthilfen durchgeführt.
Diese Arbeiten umfassen das Aufarbeiten und Anfertigen einzelner Elemente, von Planung, Zuschnitt, Bearbeitung, Schleifen und Oberflächenbehandlung.
Zusätzlich werden vorbereitete Arbeiten (Sägearbeiten/ Zuschnitte/ Gestaltung) zu Bastelangeboten ausgeführt.

 

"Kreative Gestaltung - Schwerpunkt Textil und Holz - Hilfe zur Selbsthilfe - Aufbau und Anwendung sozialer Netzwerke"


Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
zur Schaffung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II

Kreative Gestaltung, mit Schwerpunkt Textil und Holz als Möglichkeit einer beruflichen Orientierung und/ oder "Hilfe zur Selbsthilfe" in den Bereichen Hauswirtschaft, Textil- und Holzgestaltung stehen im Fokus der Arbeitsgelegenheit, an der Frauen und Männer gemeinsam unabhängig von Alter und Familienstand teilnehmen.



Wir sprechen direkt kommunale Kindereinrichtungen, Kinderheime, Grundschulen und Pflegeheime an, um deren Bedarf an Ausbesserungsarbeiten und an Gegenständen zum Spiel und Lernen für Kinder und ältere Menschen zu eruieren.
Diese Gegenstände werden in enger Zusammenarbeit mit diesen kommunalen Trägern abgestimmt, gezeichnet und hergestellt.
Da in diesen Bereichen nicht die erforderlichen finanziellen Mitteln zur Verfügung stehen und in Zukunft noch weitere Grundschulen und Pflegeheime gebaut werden, ist es notwendig, durch zusätzliche und gemeinnützige Arbeiten die sozialen Ausbildungs- und Pflegeeinrichtungen zu unterstützen.

 

"Arbeitsgelegenheit zur Schaffung von Maßnahmen nach § 5 AsylbLG"


Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung und vordergründiger sozialpädagogischer Betreuung
„Miteinander lernen, leben und arbeiten - ein interkulturelles Näh- und Handarbeitsprojekt“

Wir sind überzeugt davon, dass die Beschäftigung das wirkungsvolle Instrument darstellt, unterschiedliche Wertevorstellungen und Arbeitseinstellungen zwischen den Herkunftsländern und dem Zielland bewusst zu machen und sich dem Arbeitsethos des Ziellandes kontinuierlich, mit sanftem Druck anzunähern. Wir brauchen keine Parallelgesellschaft.

Arbeiten in der Nähwerkstatt für Asylbewerberinnen/Asylbewerbern mit flankierender sozialpädagogischer Beratung und Betreuung sowie begleitendem Deutschunterricht.

"Aktivierungshilfen für Jüngere"


Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie nach § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

Leistungsgegenstand ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen, die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§§ 51ff. SGB III) oder für eine Ausbildung noch nicht in Betracht kommen. Im Rah-men der Maßnahme sollen diese jungen Menschen für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III bzw. nach §.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren, dazu gehören auch Asylbewerber oder Geduldete mit einem Sprachniveau von mindestens B 1.
Diese Maßnahme war von 2018 - 2020 terminiert.

 

"Aufarbeitung Historische Fahrzeuge und Technik"


Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
zur Schaffung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II

Die Maßnahme beinhaltet arbeitsplatzangeleitete Tätigkeiten zur Unterstützung der Traditionspflege und materielle Sicherstellung durch Arbeiten zur Erhaltung von historischer Technik des "Verkehrsmuseums Dresden", des "Militärhistorischen Museums" und der Bewahrung von technischen Zeitzeugen der "Gedenkstätte Bautzner Straße" in Dresden und dem Verein Treberhilfe Dresden e.V.

Dies umfasst die Sicherung durch Aufarbeiten von historischen Fahrzeugen und anderen historisch- technischen Bauteilen aus dem (nicht ausgestellten) Bestand des Verkehrsmuseums und des Militärhistorischen Museums, die Aufarbeitung technischer Geräte zu Ausstellungszwecken für die Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden und die Unterstützung bei der Erhaltung des Oldtimer-Doppelstockbusses des Vereins "Treberhilfe Dresden e.V."

 

Durchführung eines Aktivcenters in einer Bietergemeinschaft nach SGB II und SGB III


Gegenstand der Maßnahme ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Stabilisierung zu einer Beschäftigungsaufnahme.
Die Aktivierung, Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmenverlauf vorrangig durch Einbindung der Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten und berufliche Kenntnisvermittlung erreicht werden.

Als Partner einer Bietergemeinschaft haben die Teilnehmer bei uns im Verein Fertigkeiten im Bereich der Metalltechnik erworben.
Die Maßnahme war von Mai 2017 bis Mai 2018 mit jeweils 39 Wochenstunden für die Teilnehmer konzipiert.

Die Bilder zeigen Projektarbeiten der Teilnehmer.

"Unterstützung von sozialer und beruflicher Integration arbeitsloser, alleinerziehender Frauen"


Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung und vordergründiger sozialpädagogischer Betreuung
zur Schaffung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II

 

Die AGH soll eine Brückenfunktion übernehmen und alleinerziehende Frauen bei der Bewältigung der eigenen Lebenssituation stabilisieren und gleichzeitig die Integration fördern und Wege für den (Wieder) Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in eine Ausbildung öffnen.

Die Maßnahme soll den Alleinerziehenden "Hilfe zur Selbsthilfe" geben, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden gefördert, ökonomische Haushaltsführung und Hilfe beim Aufbau eines eigenen Netzwerkes sind u.a. Ziele dieser Maßnahme.
Die intensive sozialpädagogische Betreuung umfasst Einzel- als auch Gruppenarbeit.

Im Rahmen der Trainingseinheit "kreative Gestaltung und Malerei" entstanden diese wirklich beeindruckenden Bilder in verschiedenen Größen und Maltechniken unserer Teilnehmerinnen.

Anfang 2013 wurden diese Bilder in einer Ausstellung in der Galerie Kallenberg in Dresden gezeigt.