Maßnahmen in Kooporation mit der "Tafel Dresden e.V."


Ab Juli 2020 bis 2024 führten wir folgende Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zur Schaffung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II und nach § 5 Asyl LG durch.

Die "Tafel Dresden e.V." agiert unter dem Landesverband "Tafel Sachsen e.V."
im Landesverband sächsischer Tafeln sind die regionalen Tafeln aus den Städten und Landkreisen aus unterschiedlichen Trägern und Konfessionen vereint.

Ab dem 01. Juli 2020 beginnen die Arbeitsgelegenheitsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung "Unterstützung in der Kleiderkammer der Tafel Dresden e.V.", "Unterstützung in der Lebensmittelhaltung und Lagerung bei der Tafel Dresden e.V." und "Gemeinnützige Tätigkeit als Beifahrer, im Cafe oder in der Gemeinschaftsküche bei der Tafel Dresden e.V.

 

Ab dem 01. Juli 2020 beginnt auch die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung und sozialpädagogischer Betreuung zur Schaffung von Maßnahmen nach § 5 AsylbLG Folgemaßnahme: "Miteinander lernen, leben und arbeiten - Dresdner Tafelgarten" im Ostragehege Dresden.